Fördergegenstand (II) - Gründächer

Förderfähig sind fachgerechte Anlagen, sowohl im Wohn- und Gewerbebau als auch auf Vereinsgebäuden oder z.B. Carports. Die Förderung ist möglich bei Neubauten als auch auf bereits vorhandenen Dächern von Bestandsgebäuden (Nachrüstung).

Umfang und Höhe der Förderung zur Dachbegrünung

Gefördert wird der Aufbau der Vegetationsschicht, Schutzlage/Wurzelschutz, Dränschicht, Filtervlies, Substrat, Ansaat oder Pflanzen.

Die Substratschicht muss mindestens 10 cm stark sein, maximal 25cm.
-auf Wohn- und Bürogebäuden (Bestand)
-auf Garagen/Carports (Neubau und Bestand)
-auf Gewerbegebäuden (Neubau und Bestand)

Die Substratschicht muss mindestens 12 cm stark sein, maximal 25cm.
-Auf Wohn- und Bürogebäuden (Neubau)

-Ein Abflussbeiwert[1] von ≤ 0,3 muss erreicht werden (DIN EN 12056-3). Dieser Wert ist von einem entsprechend qualifizierten Fachplaner zu bestätigen.
-Die Mindestgröße (Nettovegetationsfläche) einer geförderten Maßnahme muss 10m2 betragen
-Wünschenswert ist die Bepflanzung mit einheimischen Arten
-Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (Projektförderung).
-Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden und nur eine Förderung pro Antragsteller sowie Adresse des geplanten Gründaches.
-Der Zuschuss beträgt 25 Euro/Quadratmeter der jeweiligen Anlage.
-Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dachfläche und Antragsteller beträgt 2500 Euro.


Nicht gefördert werden,

(a) Maßnahmen und Anlagen, die aufgrund von rechtlichen Vorgaben zu erbringen sind, z.B. durch Festsetzungen in Bebauungsplänen.

(b) Maßnahmen zur Aufstellung von Pflanzenkübeln oder ähnlichen Maßnahmen, Kiesschüttungen, Platten-, Holz- oder ähnliche Beläge

(c) Dekorationen, Mobiliar und sonstige Ausrüstungsgegenstände

(d) Arbeiten nach Ende des Bewilligungszeitraumes

(e) Sanierungsarbeiten an bereits vorhandenen Gründächern

(f) Maßnahmen, mit denen bereits vor der Bewilligung einer Förderung begonnen wurde

[1] Der Abflussbeiwert beschreibt, welcher prozentuale Anteil des Niederschlags zum Abfluss gelangt. Er spiegelt das Verhältnis zwischen dem abflusswirksamen Niederschlag und dem Gesamtniederschlag wieder. Versiegelte bzw. wasserundurchlässige Flächen haben dementsprechend einen Abflussbeiwert von 1,0. Flächen ohne Wasserableitung, wie z.B. Kies, 0,0.

Download Förderantrag für Gründächer