Radverkehr und Radfahren in Dinklage

Gerade in Kleinstädten wie Dinklage, die gemischte Siedlungsstrukturen und angenehmen Lebensbedingungen aufweisen, hat der Radverkehr die besten Voraussetzungen. Gleichzeitig ist ein hoher Anteil von Fahrrädern am Verkehr eine wesentliche Voraussetzung für eine lebenswerte und attraktive Stadt. Hier liegen große Anteile der Autofahrten unter fünf Kilometern – und damit in einem Bereich, in dem das Fahrrad eine sehr gute Alternative darstellt. Aktuell werden 14 % der Wege in Dinklage mit dem Fahrrad zurückgelegt, das Ziel von Politik und Verwaltung ist es, diesen Wert zu erhöhen. Das Oldenburger Münsterland ist bereits E-Bike-Hochburg und Fahrräder werden hier im touristischen und freizeitlichen Rahmen viel und gerne genutzt. Dieses Potenzial sollte auch in den Alltag entfaltet werden, darum setzen Politik und Verwaltung auf einen Verkehrsentwicklungsplan, der sich aktuell in der Erstellung befindet. Ziel ist es zügiges, sicheres und komfortables Radfahren zu ermöglichen. Die Infrastruktur soll fahrradfreundlicher werden und an die wachsende Zahl schneller E-Bikes und Lastenräder, für die die bestehenden Wege zu eng und zu unsicher sind, angepasst werden. Im Bereich der Radverkehrsförderung gehen die Maßnahmen des bestehenden Klimaschutzkonzeptes und des Verkehrsentwicklungsplans Hand in Hand.

Fahrradfahren bietet außerdem die folgenden Vorteile:

- positiver Beitrag zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Energie- und Klimawandel sowie Flächenverbrauch

- Verbindung von körperlicher Fitness und Mobilität

- keine Parkplatzsuche wie mit dem PKW nötig und wenig Platzbedarf im Stadtgebiet aber auch Zuhause, entsprechend mehr Platz für Rad- und Fußverkehr

- sehr geringe Unterhaltungskosten - kein Treibstoff oder nur geringe Strommengen nötig

- Vermeidung von Lärm- und Schadstoffbelastung, besonders im urbanen Raum

  

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Maßnahmen

Die erste deutlich sichtbare Maßnahme aus dem Verkehrsentwicklungsplan ist das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf der innerörtlichen Entlastungsstraße. Mit den Piktogrammen stellt die Stadt nun klar, dass Radler die Fahrbahn nutzen dürfen und das Radfahren auf der Straße entsprechend erwünscht und erlaubt ist. Der große Vorteil: Radfahrende sind auf der Straße fahrend im Straßenverkehr besser sichtbar und damit sicherer. Sie verschwinden nicht länger hinter Bäumen und parkenden Autos. Dies mag im subjektiven Empfinden des einzelnen Radlers zunächst anders erscheinen, objektiv jedoch ist es eine Tatsache. Die Piktogramme sollen das Miteinander im Straßenverkehr verdeutlichen und auf die Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme hinweisen.

Es wird durch ein Zusatzschild „Radverkehr frei“ weiterhin möglich und erlaubt sein die Gehwege entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße richtungstreu, das heißt in Fahrtrichtung des Straßenverkehrs, zu nutzen. Auf Gehwegen haben Fußgänger aber stets Vorrang und es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Grundsätzlich dürfen nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auf Gehwegen Rad fahren. Kinder bis zum 8. Lebenjahr müssen die Gehwege nutzen. Für alle anderen Radfahrenden gilt, dass nur noch dort, wo ein blaues Hinweisschild die Benutzung von Radwegen vorschreibt, diese auch genutzt werden müssen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und entsprechend gilt auch beim Radfahren das Rechtsfahrgebot: Radwege dürfen also nur auf der rechten Straßenseite befahren werden und auf sogenannte Geisterfahrer könnte im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zukommen.

"Modell Dinklage" Quelle: NLStBV Leitfaden RadverkehrDie neuen Piktogramme der Stadt Dinklage sind eine von mehreren Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Als weitere Maßnahmen zur Verbesserungen der Situation sind der Pendlerradweg Lohne-Dinklage, die Erneuerung des Weges an der Dinkel zwischen Schulstraße und Herbordstraße sowie die Installation von Anlehnbügeln geplant.

Das Fuß- und Radverkehrsmodell entlang der Dinklager innerörtlichen Entlastungsstraße stellt sich schematischwie wie in der Abbildung dar.  Zukünftig darf der Gehweg, bis auf an wenigen ausgenommenen Stellen, nur noch richtungstreu und in Schrittgeschwindigkeit genutzt werden. Vorrangig soll die Fahrbahn durch Radfahrende, selbstverständlich ebenfalls richtungstreu, genutzt werden.

  

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Nichtsdestotrotz gibt es folgende Probleme zwischen den Verkehrsteilnehmenden

- fehlende gegenseitige Rücksichtnahme,

- Abbiegen, ohne auf den Rad- und Fußverkehr zu achten (z. B. fehlender Schulterblick),

- Parken auf Radverkehrsflächen,

- unbedachtes Öffnen von Fahrzeugtüren,

- Überholen von Radfahrenden ohne ausreichenden Abstand (> 1,50 m),

- Ausüben von Nebentätigkeiten (z. B. Smartphone),

- Radfahren auf der falschen Fahrbahnseite (Geisterradler) oder auf Gehwegen,

- falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen,

- Fahren unter Alkoholeinfluss,

- Rotlichtmissachtung

- nicht StVZO-konforme Ausrüstung

Eine gemeinsame Wegeführung von Fuß- und Radverkehr entspricht aufgrund der deutlichen Geschwindigkeitsdifferenz nicht den Erfordernissen eines modernen Radverkehrs und geht zu Lasten der Fußgänger:innen. Daher sollte Fuß- und Radverkehr lieber getrennt verlaufen. Um den Mischverkehr von Fahrrädern und Kfz auf der Fahrbahn beidseitg als angenehm zu empfinden muss ein rücksichtsvolles Verhalten vorherrschen.

Radfahrende dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Ausschließlich Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen das. Gibt es keinen Radweg, dürfen Kinder auch bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auf Gehwegen fahren. Für alle anderen Radler gilt: Runter vom Gehweg und rauf auf die Straße. Nur noch dort, wo eins dieser blaues Hinweisschild die Benutzung von Radwegen vorschreibt, müssen diese auch genutzt werden:

Quelle: NLStBV Leitfaden Radverkehr

Ein Fahrrad ist wie ein Auto ein Fahrzeug und entsprechend gilt das Rechtsfahrgebot: Radwege dürfen also grundsätzlich nur auf der rechten Straßenseite befahren werden. Wer als Geisterradler auf der falschen Straßenseite fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann mit einer erheblichen Teilschuld belegt werden.

Quelle: NLStBV Leitfaden RadverkehrWeil es aber verschiedene Radverkehre mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Fahrverhalten gibt, ist es durch das Zusatzschild „Radverkehr frei“ (siehe Abbildung rechts) weiterhin möglich und erlaubt die Gehwege richtungstreu, das heißt in Fahrtrichtung, zu nutzen. Hier haben Fußgänger aber Vorrang und es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf Gehwegen dürfen grundsätzlich nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr Rad fahren. Für alle anderen Radfahrer gilt: Rauf auf die Straße.

   

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Ladestationen für E-Bikes und E-Roller

Kostenfreie Ladestationen finden Sie in Dinklage an drei Standorten:

1. bei Fahrrad Kamphaus/dem Eiscafé auf dem Kirchplatz

2. am Klostercafé im Burgwald

3. beim Café Bussjans Hof