Fördergegenstand (I) - Zisternen
Förderfähig sind Zisternen (Anlagen zur Speicherung von Niederschlagswasser) für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und Nichtwohngebäude. Durch das gespeicherte Niederschlagswasser können anteilig diverse Wasserbedarfe in der Gebäudenutzung (WC-Spülung) sowie in der angrenzenden Flächennutzung gedeckt werden, z.B. in der Garten- und Pflanzenbewässerung, wobei hier das Dachmaterial zu prüfen ist, um Einträge von Schadstoffen (u.a. Bitumen, Kupfer, Zink) in den Boden zu vermeiden. Festzuhalten ist des Weiteren, dass den geförderten Zisternen ausschließlich das von Dächern ablaufende Niederschlagswasser zugeführt werden darf, da z.B. bei Hofabläufen eine Kontaminierung nicht ausgeschlossen werden kann.
Umfang und Höhe der Förderung von Zisternen
-Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, durch nichtrückzuzahlende Zuschüsse (Projektförderung).
-Der Förderbetrag richtet sich nach dem Fassungsvermögen (Mindestvolumen 2 m3) der vom Förderempfänger geplanten Zisterne (siehe Tabelle).
-Es wird nur eine Anlage pro Bewerber gefördert.
Förderstufen für Zisternen
Förderstufe |
Fassungsvermögen der Zisterne in m3 |
Förderbetrag in Euro |
1 |
2 bis 2,99 |
600 |
2 |
3 bis 3,99 |
700 |
3 |
4 bis 4,99 |
800 |
4 |
5 bis 5,99 |
900 |
5 |
6 bis 6,99 |
1000 |
6 |
7 bis 7,99 |
1100 |
7 |
8 bis 8,99 |
1200 |
8 |
9 bis 10,99 |
1400 |
Nicht gefördert werden Maßnahmen und Anlagen,
(a) deren Herstellungs- und/oder Anschaffungskosten unter 700 Euro liegen
(b) wenn die Gegenfinanzierung nicht sichergestellt werden kann
(c) mit denen bereits vor der Bewilligung einer Förderung begonnen wurde