Bauleitplanung in der Stadt Dinklage
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Rechtsverordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (also der Grundstücke) innerhalb der Stadt und setzt sich zusammen aus
• dem Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet (vorbereitender Bauleitplan) und
• den Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebietes (verbindliche Bauleitpläne).
Bauleitpläne sind von der Stadt Dinklage in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinden).
Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Die Verfahren zur Planaufstellung sind in ihren Grundzügen für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne gleich. Im Gegensatz zu den als gemeindliche Satzungen beschlossenen Bebauungsplänen muss der Flächennutzungsplan (bzw. Änderungen des Flächennutzungsplanes) jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.
Nachstehend finden Sie neben den bereits rechtskräftigen Bauleitplänen, auch die, die sich noch im Verfahren befinden: