Hinweise zur Grundsteuerreform 2025
Neue Berechnung erfolgt ab dem 1. Januar 2025
Dinklage. Auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes ist die Berechnung der Grundsteuer umzustellen. Diese Änderung greift nun zum 01.01.2025.
Alle Steuerpflichtigen sollten inzwischen aufgrund ihrer abgegebenen Steuererklärung einen neuen Messbetragsbescheid vom Finanzamt Vechta erhalten haben. Dieser Messbetrag ist Grundlage für die ab Januar 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Durch die neuen Regelungen kann der neue Messbetrag erheblich vom bisherigen Messbetrag abweichen.
Bitte prüfen Sie die bei der Berechnung berücksichtigten Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen auf ihre Richtigkeit. Sollten Fehler festgestellt werden, ist es ratsam noch in diesem Jahr einen Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt Vechta zu stellen.
Den Korrekturbogen zur Grundsteuererklärung für das Finanzamt Vechta finden Sie nachstehend:
- Korrekturbogen des Finanzamts Vechta (Word-Format)
- Korrekturbogen des Finanzamts Vechta (PDF-Datei)
Die Grundsteuer wird nach dem Stichtagsprinzip stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Änderungsanträge, die erst im Jahr 2025 gestellt werden, werden somit voraussichtlich erst zum 01.01.2026 berücksichtigt und der bisher festgesetzte Messbetrag bleibt für das Jahr 2025 bestehen.
Die schlussendlich zu zahlende Grundsteuer steht erst fest, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt sind. Diese Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner letzten Ratssitzung am 17. Dezember 2024. Die dann fällige Grundsteuer wird dann mit dem anzuwendenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag errechnet.
Für weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform und Unterstützung bei der Prüfung Ihres Bescheids finden Sie hier hilfreiche Links:
Grundsteuerreform Niedersachsen – Informationen des Finanzministeriums