BUS-Sitzung wird als Videokonferenz durchgeführt

Sonderregelungen für epidemische Lagen

Bildtitel Doppelpunkt

Dinklage. Nach vorheriger Abwägung und auf Anordnung der Ausschussvorsitzenden, Frau Elisabeth Voet, wird die BUS-Sitzung am 10.11.2020 als Videokonferenz durchgeführt.

Aufgrund des § 182 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) kann im Falle einer epidemischen Lage - neben Sitzungen der Vertretung und des Hauptausschusses - auch beratende Ausschüsse im Wege eine Video-Konferenz durchgeführt werden.

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Dieser Beschluss gilt nach wie vor. In der durchgeführten Abwägung wurde auch das regionale Pandemiegeschehen einbezogen (Inzidenzzahl im Landkreis Vechta 02.11.2020: 265).

Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird dadurch gewahrt, dass das Protokoll im Anschluss ortsüblich bekanntgemacht wird.

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