Ganzjährige Leinenpflicht im Naturschutzgebiet „Burgwald"

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet

Bildtitel Doppelpunkt

Dinklage. Vermehrt kommt es im Dinklager Burgwald zu unliebsamen Begegnungen zwischen Besucherinnen und Besuchern des Geländes und freilaufenden Hunden. Dies belegen zahlreiche Beschwerden, die bei der Stadt Dinklage eingehen.

Das Ordnungsamt der Stadt Dinklage weist darauf hin, dass im Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“ ganzjährig Leinenpflicht für Hunde herrscht. Diese Regelung gilt für alle Hundehalterinnen und Hundehalter gleichermaßen. Es ist darauf zu achten, dass Hunde jederzeit an der Leine zu führen sind und nicht frei laufen gelassen werden.

Wie die Stadt Dinklage weiterhin mitteilt, gilt das Verbot Hunde frei laufen zu lassen gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Buchstabe a) der Naturschutzverordnung „Burgwald Dinklage“. Damit gilt die Leinenpflicht nicht nur während der Brut- und Setzzeit, sondern ganzjährig.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Leinenpflicht ab sofort vermehrt überprüft wird. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem entsprechenden Ordnungsgeld belegt.

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