Jetzt online beantragen: Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl
Bundestagswahl am 23. Februar – Unterlagen werden erst Anfang / Mitte Februar verschickt
Dinklage / Landkreis Vechta. Für die am 23. Februar 2025 (Sonntag) stattfindende Wahl zum Deutschen Bundestag kann ab sofort die Briefwahl online beantragt werden.
Alle Wahlberechtigten können den Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über die Internetseite der Stadt Dinklage online beantragen. Aber auch persönlich oder schriftlich kann der Antrag auf Briefwahlunterlagen eingereicht werden.
Die wichtigsten Infos dazu haben wir nachstehend zusammengefasst:
Antrag auf Briefwahlunterlagen:
Der Antrag auf Briefwahl kann entweder persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) bei der zuständigen Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes eingereicht werden. In der Stadt Dinklage besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit die Beantragung online durchzuführen. Den entsprechenden Link dazu gibt es nachstehend. Zu beachten ist, dass der Online-Antrag spätestens am Mittwoch (19.02.2025) um 11 Uhr vorliegen muss. Persönlich können die Briefwahlunterlagen bis einschl. Freitag (21.02.2025) um 15 Uhr beantragt werden. Danach ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich.
Hier geht es zur Online-Beantragung
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Dinklage eingetragen ist, wird in den nächsten Tagen durch Zusendung der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden sich Informationen zum Wahlbezirk und zur laufenden Nummer des Eintrags im Wählerverzeichnis (bitte bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen angeben!!). Dieses kann auch in der Außenstelle des Rathauses an der Rombergstraße 10 eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Wahlamt der Stadt Dinklage melden.
Versand der Briefwahlunterlagen:
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl beginnt frühestens am 10. Februar 2025. Ein früherer Versand ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen wurden und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
Die Unterlagen werden grundsätzlich an den Hauptwohnsitz versandt, wenn keine abweichende Versandanschrift, z.B. ein Urlaubsort, angegeben wurde. Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter Tel. 04443/899-180 oder 190 zur Verfügung.
Ausfüllen der Briefwahlunterlagen:
1. Füllen Sie den Stimmzettel aus.
2. Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen Sie ihn.
3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
4. Stecken Sie den weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
5. Verschließen Sie den roten Umschlag und senden Sie ihn portofrei ab.
Rücksendung des Wahlbriefes:
Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief so schnell wie möglich nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand wird empfohlen, die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar 2025, abzusenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief persönlich bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Briefwahl aus dem Ausland:
Auslandsdeutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag erfolgt bei der Gemeinde, in der man zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Die Frist für eine Eintragung in das Wählerverzeichnis endet am 02. Februar 2025. Achten Sie ebenfalls darauf, den Wahlbrief aus dem Ausland rechtzeitig abzusenden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr ankommt. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten einen beschleunigten Versand der Briefwahlunterlagen über Diplomatenpost und private Kuriere an. Wahlberechtigte im Ausland sollten sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach solchen Optionen erkundigen.