Elektromobilität

Elektromobilität bietet viele Chancen. So können E-Autos vor allem kurzfristig negative Umweltfolgen des Autoverkehres vermindern, dabei sind die wichtigsten Effekte folgende: 

→ E-Autos stoßen zumindest in der Nutzung keine CO2-Emissionen aus und sind somit klimafreundlicher.

→ E-Autos stoßen in der lokalen Nutzung keine Luftschadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub aus - sie sind sauberer.

→ E-Autos bieten vor allem im städtischen Raum den großen Vorteil die Geräuschemissionen zu mindern - sie sind deutlich leiser als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotoren.

Dennoch sind Elektroautos kein Allheilmittel, insbesondere durch ihren hohen Rohstoffaufwand - für einen ganzheitlichen Klimaschutz sollte das Mobilitätsverhalten jedes einzelnen auf den Prüfstand gestellt werden, der ÖPNV und die Schiene ausgebaut und der Radverkehr gestärkt werden.

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Viel diskutiert werden aktuell CO2-Bilanzen und die generelle Umweltbilanz von Elektroautos, hier bietet die Broschüre „Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? Eine ganzheitliche Bilanz“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine gute Übersicht.

Da Elektrofahrzeuge zumindest lokal kein CO2 sowie keine Schadstoffe emittieren, ist deren Ökobilanz stark von der Herstellung des Stroms abhängig. Idealerweise wird dieser daher aus regenerativen Quellen hergestellt - noch besser direkt vor Ort auf Ihrem Hausdach. Bei reinen batterieelektrischen Fahrzeugen kann so die ökologische Rentabilitätsschwelle bereits ab Laufleistungen unter 40.000 km erreicht werden.

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Förderung: Der Umweltbonus

In 2016 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität verabschiedet. Dazu gehört auch der sogenannte Umweltbonus, der den Kauf von Elektrofahrzeugen bezuschusst. Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.

Der im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes erhöhte Umweltbonus soll zunächst befristet bis 31. Dezember 2021 gelten. Eine beispielhafte Übersicht der geplanten Kaufprämie mit Bundes- und Herstelleranteil findet sich untenstehend:

Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis

BundesanteilHerstelleranteilKaufprämie
Batteriefahrzeug 6.000 EUR
(bisher 3.000 EUR)
3.000 EUR 9.000 EUR
(bisher 6.000 EUR)
PlugIn-Hybrid 4.500 EUR
(bisher 2.250 EUR)
2.250 EUR 6.750 EUR
(bisher 4.500 EUR)

Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis

BundesanteilHerstelleranteilKaufprämie
Batteriefahrzeug 5.000 EUR
(bisher 2.500 EUR)
2.500 EUR 7.500 EUR
(bisher 5.000 EUR)
PlugIn-Hybrid 3.750 EUR
(bisher 1.875 EUR)
1.875 EUR 5.625 EUR
(bisher 3.750 EUR)

Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Es gilt, dass das Fahrzeug vor Antragstellung bereits erworben und zugelassen sein muss. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

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Befreiung von der KFZ-Steuer

Der Befreiung von der KFZ-Steuer für rein elektronisch betriebene Fahrzeuge stellt eine weitere Fördermaßnahme auf Bundesebene dar. "Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG)". Die Befreiung von der KFZ-Steuer soll für vollelektrische Autos bei Erstzulassung bis Ende Dezember 2025 verlängert werden. Weitere Informationen finden sie hier.

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Ladesäulen / Ladeinfrastruktur

Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos stellen sich, was das Tanken ihres Fahrzeuges betrifft, in ihrem alltäglichen Verhalten um. Der Ladeprozess nimmt mehr Zeit in Anspruch als der gewohnte fünfminütige Stopp an der Tankstelle.

Im ländlichen Raum findet das regelmäßige Laden ganz überwiegend in der privaten Garage oder dem Carport per Wallbox statt. Nichtsdestotrotz benötigen wir ergänzend auch Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Aktuell gibt es in Dinklage zwei öffentliche Ladepunkte (Rathausplatz, Autohaus Ruhe). Der nun anstehende weitere Ausbau wird dynamisch geschehen - es kann damit gerechnet werden, dass auf öffentlichen Parkplätzen und bei Neubauten mit angebundenen Parkplätzen zukünftig Ladeinfrastrukur verpflichtend eingerichtet und angeboten werden muss. Bis 2025 sollen laut aktuellem Gesetzesentwurf für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auch Bestandsparkplätze nachgerüstet werden.

  

Bundesprogramm zur Förderung von privater Ladeinfrastruktur

Ab Ende November 2020 können über das KfW Programm 440 erstmalig Privatpersonen eine Förderung für den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des Netzanschlusses sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland beantragen.

Die Bedingungen sind Folgende:

- die Ladestation verfügt über eine Normalladeleistung von 11 kW,
- der Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien,
- die Ladestation ist intelligent und steuerbar (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses von pauschal 900 € pro Ladepunkt.

 

Landesprogramm zur Förderung von nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Das Land Niedersachsen fördert verschiedene Arten der nichtöffentlichen Ladeinfrastruktur für Unternehmen mit bis zu 80% Zuschuss. Der erste Förderaufruf gilt für den Zeitraum 03.12.2020 - 31.03.2021, 24:00 Uhr. Link

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Wasserstoff

Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle in der Energiewende. Er ist zwar eneergieintensiv in der Herstellung, jedoch für manche Bereiche zukünftig alternativlos. Es gibt verschiedene "Wasserstoffarten" aufgrund ihrer Herstellungsmethodik:

- grauer Wasserstoff wird aus Erdgas hergestellt - unter Hitze wird aus Erdgas Wasserstoff und CO2

- blauer Wasserstoff wird wie grauer Wasserstoff hergestellt, das in der Produktion anfallende CO2 wird hier jedoch unterirdisch eingelagert (CCS Methode). Der Wasserstoff ist damit auf dem Papier klimaneutral, wobei die CCS Methodik in großem Maße nicht erprobt und die Emissionen aus Gewinnung und Transport des Erdgases nicht in der Bilanz enthalten sind.

- grüner Wasserstoff wird aus erneuerbaren Energien mit Hilfe eines Elektrolyseurs hergestellt

Wasserstoff erfüllt in der Energiewende verschiedenen Funktionen. Das Gas kann Fahrzeuge antreiben oder Strom und Wärme erzeugen. Laut einer Studie von Greenpeace Energy benötigt die Republik zukünftig selbst bei einem äußerst effizientem Energiesystem jährlich knapp 1.100 Teawattstunden Wasserstoff.

Neben der Nutzung als Energie-Speichermedium für Dunkelflauten (weder Wind noch Sonne erzeugen Energie) ist Wasserstoff außerdem essenziell für energieintensive Unternehmen (z. Bsp. Stahlindustrie) und den emissionsfreien Schwerlasttransport (Antrieb von LKW, Schiff, Flugzeug). In Individualverkehr und ÖPNV bietet wiederum die direkte Nutzung der elektrischen Energie mit Hilfe von Akkus eine ausgereifte und weniger energieintensive Lösung.