Fördergegenstand (III) - Balkon PV / Stecker- Solar

Was wird gefördert?

Neuanlagen, steckerfertig mit minimal 300 und maximal 800Watt Peak (Wp) Spitzenleistung am Ausgang des Wechselrichters. Das Angebot ist mit dem Antrag auf Förderung einzureichen. Nach Förderzusage seitens der Stadt Dinklage bzw. nach Kauf und Installation der Anlage ist bei der Stadt die Rechnung vorzulegen. Erst dann erfolgt die Bewilligung und Auszahlung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Mieter sowie Haus- und Wohnungseigentümer. In Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Stecker-Solargerät förderfähig. Einen Antrag auf Förderung können natürliche und juristische Personen stellen. Entscheidend ist, dass es sich um zur Installation geplante Solaranlagen auf Dinklager Stadtgebiet handelt.

Wie hoch ist die Förderung

Es erfolgt ein einmaliger Zuschuss pro Anlage und somit pro Haushalt sowie Antragsteller, zu 25% des Kaufpreises einer Neuanlage. Der maximale Zuschuss beträgt dabei 200 Euro.

Als Anlage gilt die gesamte Balkonsolaranlage samt Wechselrichter und aller benötigten technischen Infrastruktur.

Was ist zu beachten?

Administrative Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

(a)        Meldepflicht beim Netzbetreiber sowie eine Registrierung im Marktstammdatenregister. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

           

(b)       Die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin oder ggf. der Hauseigentümergemeinschaft

 

Technische Anforderungen und zwingende Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler. Sollten aktuell noch ein Wechsel- oder Drehstromzähler nach dem Ferraris-Prinzip verbaut sein, so ist dieser gegen eben jene angesprochenen Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler auszutauschen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Anbieter/Vermieter auf.