Sieben Behindertenparkplätze nun mit Merkzeichen "G"
Stadt Dinklage erweitert Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Dinklage. Sieben Parkplätze für Schwerbehinderte im Dinklager Stadtgebiet wurden nun mit dem Zusatzschild „auch mit Merkzeichen G“ ausgestattet. Damit werden die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet ausgeweitet.
Die Schilder wurden nunmehr an sieben Standorten im Dinklager Stadtkern angebracht. So ist das Parken mit dem „Merkzeichen G“ nunmehr hinter dem Rathaus, auf dem Marktplatz, auf dem Place d´ Epouville, am Alten Markt sowie hinter der Pfarrkirche St. Catharina (neben der Bücherei) möglich.
Das „Merkzeichen G“ bedeutet, dass Personen mit einem passenden Nachweis, der das Merkzeichen G enthält, parken dürfen. Bisher war ein Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreichend, um in der Stadt Dinklage auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Hierfür war ein spezieller Behindertenparkausweis in blau notwendig. Allein dieser berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen, die nicht mit dem Zusatzkennzeichen „auch mit Merkzeichen G“ ausgestattet sind.
„Das sind doch mal tolle Nachrichten insbesondere für Menschen mit erheblichen Gehbeeinträchtigungen, sagt Tatjana Ortmann, Beauftrage für Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Stadt Dinklage. Freude herrscht auch bei den Inhaberinnen und Inhabern von Ausweisen mit dem Kennzeichen G, die bislang vom Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen im Dinklager Stadtkern ausgeschlossen waren.
Wie Tatjana Ortmann erklärt, müssen für die Beantragung eines Behindertenausweises bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Art der Behinderung variieren. Ein blauer Parkausweis wird beispielsweise bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit oder bestimmten Amputationsformen ausgestellt. Das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit der Person im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Nina Holzenkamp aus dem Ordnungsamt der Stadt Dinklage weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Parken auf einem der Schwerbehindertenparkplätze die Berechtigung deutlich sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden muss. „Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Nachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden,“ so Holzenkamp.